Der Kommunale Vollzugsdienst ist jetzt komplett in blau unterwegs

KvD In neuer Uniform
KvD In neuer Uniform

Ab Juli dieses Jahres tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) in Ludwigshafen komplett blaue Uniformen. Eine Schirmmütze in dieser Farbe wurde nun als letztes Kleidungsstück eingeführt.

Die blauen Schirmmützen waren die noch fehlenden Bausteine beim Wechsel auf die neue Farbe

sagt KVD-Leiter Peter Sebastian. Die Umstellung erfolgte in den vergangenen fünf Jahren und konnte so kostenneutral umgesetzt werden. Ludwigshafen entschied sich bewusst für blaue Uniformen und folgte damit den Bekleidungsbeispielen von Polizei sowie Feuerwehr.
KVD-Streifen im Stadtgebiet steigern das Sicherheitsgefühl
Beigeordneter und Ordnungsdezernent Dieter Feid weist im Zuge der Umstellung erneut auf die Bedeutung des KVD hin.

Der Kommunale Vollzugsdienst ist in einer Stadt wie Ludwigshafen – neben einer ausreichenden Polizeipräsenz – erforderlich, was die etwa 7.000 Einsätze pro Jahr nachhaltig belegen. Darüber hinaus wirken sich die Bestreifung des Stadtgebietes und das engagierte Auftreten der Kolleginnen und Kollegen insgesamt vorteilhaft aus.
Aufgrund ihrer soliden Ausbildung tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes ihren Anteil zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Menschen in Ludwigshafen bei
betont Martin Graf, Bereichsleiter Öffentliche Ordnung.

Die uniformierten Vollzugsbeamtinnen und -beamten gehen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung immer in Zweier-Teams auf Streife und zu Einsätzen. Neben der Uniform sind die KVD-Kräfte in Ludwigshafen unter anderem mit Schutzweste, Einsatzstock, Reizstoffsprühgerät, Handfesseln, Taschenlampe und Mobiltelefon ausgerüstet. Zu beachten ist, dass die Verfolgung von Straftaten ausschließlich Aufgabe der Polizei ist.

In der zweitgrößten Stadt des Landes Rheinland-Pfalz übernimmt der KVD bei Fuß- und Fahrzeugstreifen zahlreiche und vielfältige Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Streifen gehen beispielsweise Ruhestörungen nach, führen Gewerbekontrollen durch, sichern erlaubnispflichtige Veranstaltungen auf der Straße ab und sind auch für die Unterbringung von psychisch kranken Personen, falls diese für sich oder andere eine akute Gefahr darstellen, in psychiatrischen Einrichtungen zuständig. Im Stadtgebiet sind sie jährlich bei etwa 7.000 Einsätzen gefordert.

Der KVD ist von April bis Oktober rund um die Uhr und von November bis März in der Zeit von 6 bis 24 Uhr für die ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr eingesetzt. In akuten Fällen ist der Vollzugsdienst unter der Telefonnummer 0621 504-3471 erreichbar.

Bei Parkverstößen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner an die Hotline des Bereichs Straßenverkehr wenden, die unter der Telefonnummer 0621 504-3212 zu erreichen ist.

Aufgabengebiet und Befugnisse des KVD

Zu den Aufgabengebieten der KVD-Streifen zählen:
  • Unterbringung von psychisch kranken Personen in psychiatrischen Einrichtungen
  • Ruhestörungen im privaten Bereich sowie von Gaststätten und Gewerben
  • Kontrollen nach der Spieleverordnung und dem Nichtraucherschutzgesetz
  • Feststellung illegaler Abfallablagerungen
  • Überprüfung der Anleinpflicht für Hunde
  • Gewerbekontrollen nach der Gewerbeordnung
  • Feststellung von Verstöße gegen die Grünlagensatzung der Stadt Ludwigshafen
  • Jugendschutzkontrollen
  • Waffenkontrollen
  • Ladenschlusskontrollen
  • Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Überwachung des Raumes bei Bombenfunden
  • Nachlasssicherungen
  • Schulzuführungen
  • Umweltschutzkontrollen
  • Schutz privater Rechte nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
  • Sicherheit bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen auf der Straße sowie Kontrollen von
  • Warenauslagen, Straßenlokalen und Verkaufsständen

Befugnisse:

Falls erforderlich sind die KVD-Kräfte zu folgenden Handlungen befugt:
  • Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Ordnungswidrigkeiten
  • Anordnung der unmittelbaren Ausführung von Maßnahmen
  • Betreten von Grundstücken, Räumen, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmitteln aller Art
  • Identitätsfeststellung
  • Anhalten und Festhalten von Personen
  • Erteilung von Platzverweisen
  • Sicherstellung und Verwahrung von Sachen
  • Körperliche Durchsuchung
  • Anwendung unmittelbaren Zwangs
  • Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen
  • Fesselung von Personen