Die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal durchgeführte Obduktion des Leichnams ergab, dass zweifelsfrei ein Ertrinken in Süßwasser als Todesursache in Frage kommt.
Hinweise auf Fremdverschulden oder äußere Gewalt liegen nicht vor.
Die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal durchgeführte Obduktion des Leichnams ergab, dass zweifelsfrei ein Ertrinken in Süßwasser als Todesursache in Frage kommt.
Hinweise auf Fremdverschulden oder äußere Gewalt liegen nicht vor.