Großraum und Schwertransportkontrolle mit extrem hoher Beanstandungsquote

Polizei, Symbolbild
Polizei, Symbolbild

(BAB 61 Gemarkung Lambsheim) – Am Dienstag (08.03.2016) führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 15:00 Uhr mit insgesamt 46 Polizeibeamten der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Schwerverkehrskontrolle auf der BAB 61 in Höhe km 354, auf den gegenüberliegenden Parkplätzen „Auf dem Hahnen“ und „Auf dem Hirschen“ durch.

Das Hauptaugenmerk der Beamten lag auf Großraum- und Schwertransporten. Insgesamt wurden 40 Schwerverkehrsfahrzeuge kontrolliert, von diesen wurden 31 beanstandet, was einer Beanstandungsquote von über 75 Prozent entspricht. Insgesamt 16 Fahrzeugführer durften auf Grund falsch gesicherter Ladung, technischer Mängel oder Verstößen gegen die Auflagen bei Großraum- und Schwertransportgenehmigungen nicht weiterfahren.

Unter anderem wurden drei Schwertransporte der selben Firma angehalten, die einen kompletten Industriekran beförderten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass Gewichtsgrenzen gemäß der Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte nicht eingehalten wurden. Alle drei Fahrzeuge blieben stehen und dürfen erst weiterfahren, wenn weitere Schwertransporte hinzugezogen wurden auf die Teile der Ladung, bestehend aus Kontergewichten für den Kran, umgeladen werden.

Ein Transporter, der überlange Stahlträger geladen hatte, durfte nach der Kontrolle nicht mehr weiterfahren bis die Ladung mit einem Gewicht von 25 Tonnen ordnungsgemäß gesichert war. Ebenso erging es dem Fahrer eines Schwertransports, der eine 26 Tonnen schwere und überbreite Baumaschine geladen hatte. Bei diesem Transport wurden die in der Genehmigung erlaubten Gewichte deutlich überschritten. Ein weiterer Schwertransportfahrer musste stehen bleiben, da die Beamten drei defekte Reifen feststellten. Ein Autotransporter, der neun Neuwagen geladen hatte, musste zwei Fahrzeuge abladen, da die zulässige Länge und die Höhe des Transports überschritten war.

Insgesamt wurden 27 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet und 14 Berichte an weitere Kontrollbehörden geschrieben. Acht Fahrer mussten vor Ort wegen der zu erwartenden Geldbuße eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Insgesamt wurden hierbei 1.100 Euro erhoben. In sieben Fällen wird ein Verfallsverfahren angeregt, um bei der befördernden Firma den Gewinn für diese Fahrt abzuschöpfen, den der so nicht genehmigte Transport eingebracht hätte. Hier kam eine Summe von knapp 13.000 Euro zusammen.
Die hohe Beanstandungsquote belegt einmal wieder die Notwendigkeit von solchen Kontrollen durch die Polizei um nachhaltig die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.