Überwachung des Lkw-Fahrverbots in der Ferienreisezeit

Die Polizei beim kontrolliern. (Symbolbild)
Die Polizei beim kontrolliern. (Symbolbild)

(BAB 61) – Zwei Teams des Schwerverkehrskontrolltrupps des Polizeipräsidiums Rheinpfalz überwachten am Samstag (30.07.2016) das Fahrverbot für Lkw gemäß der Ferienreiseverordnung.

Laut dieser Verordnung dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis zum 31. August jeweils von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen nicht fahren. Unter anderem zählt die BAB 61 vom Autobahnkreuz Meckenheim bis zum Autobahndreieck Hockenheim dazu. Ausnahmen von diesen Vorschriften sind möglich, z.B. im Rahmen des kombinierten Güterverkehrs „Schiene-Straße“ oder „Hafen-Straße“, bei der Beförderung von frischen Milcherzeugnissen oder frischen Fischerzeugnissen sowie beim Transport von leicht verderblichem Obst und Gemüse.

Die Beamten kontrollierten insgesamt neun Schwerverkehrsfahrzeuge, von diesen wurden fünf beanstandet wegen Verstößen gegen die Ferienreiseverordnung, bei einem Lkw-Fahrer wurden zudem Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

Der Gesetzgeber hat als Sanktion für Verstöße gegen diese Vorschriften Bußgelder in Höhe von 60 Euro für die Fahrer vorgesehen, die nachweislich länger als 15 Minuten auf einer Strecke mit geltendem Verkehrsverbot fahren. Auf die Halter dieser Fahrzeuge kommt ein Bußgeld von 150 Euro zu. Fährt ein Fahrer nur kurz auf einer Verbotsstrecke, so muss er eine Verwarnung in Höhe von 25 Euro zahlen.

Die gezielten Kontrollen des Schwerverkehrskontrolltrupps werden auch an den restlichen Samstagen des Monats August fortgeführt.