Schusswaffengebrauch gegen 42-Jährigen am 04.05.2016 – Verfahren eingestellt

Polizei (Symbolbild)
Polizei (Symbolbild)

(Ludwigshafen am Rhein) – Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen der tödlichen Schüsse auf dem Berliner Platz in Ludwigshafen am 04.05.2016 eingestellt.

Die umfangreichen Ermittlungen, in deren Rahmen insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen wurden, die sich zur Tatzeit auf dem Berliner Platz aufgehalten hatten, haben zu dem Ergebnis geführt, dass der Angriff durch den später getöteten 42jährigen auf die beiden Beamten ohne nachvollziehbaren Grund und für diese völlig unvorhersehbar erfolgte. Der Angreifer fügte demnach zunächst einem der Beamten mit einem Messer schwere Verletzungen im Gesicht zu und setzte seinen Angriff mit dem Messer anschließend auf den zweiten Beamten fort. Dieser gab zunächst mehrere Warnschüsse in die Luft ab, die aber ohne Reaktion des Angreifers blieben. Darauf schoss der Beamte mehrmals auf die Beine des Angreifers. Auch diese Schüsse blieben jedoch ohne erkennbare Wirkung; vielmehr führte der Angreifer seine Attacke auf den Beamten fort, der somit immer noch um sein Leben fürchten musste. Erst durch weitere Schüsse, die den Tod des Angreifers herbeiführten, konnte er dessen Angriff abwehren.

Die Ermittlungen ergaben, dass der zuerst verletzte Beamte zu keiner Zeit geschossen hatte. Die Schüsse des zweiten Beamten waren geboten und erforderlich, um einen andauernden rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben abzuwehren, und somit durch Notwehr gerechtfertigt.