Stadtverwaltung weist auf Anleinpflicht hin

Anleinpflicht
Anleinpflicht

Ludwigshafen – Die Stadtverwaltung weist auf die bestehende Anleinpflicht für Hunde in den Wohngebieten und in allen Parks, auf Spielplätzen und in Grünflächen hin.

Ebenfalls in den begrünten Randgebieten der Ortsteile, wie zum Beispiel das Gebiet am Brückweggraben in Rheingönheim, gilt uneingeschränkt das Leinengebot. Ausgenommen sind hiervon ausgewiesene Hundeauslaufflächen und Feldwege zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Um zu verhindern, dass es zu Wilderei oder Sachbeschädigungen auf Feldern durch freilaufende Hunde kommt, bittet die Verwaltung jedoch, auch hier konsequent anzuleinen. Dies gilt besonders für die Brut- und Setzzeit im Frühling, in der Vögel brüten und andere Wildtiere Nachwuchs bekommen. Für einige Vogelarten wie Amseln und Meisen beginnt die Brutzeit bereits im März und erstreckt sich beispielsweise bei Mauerseglern und Schwalben bis Ende Juli. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet, auf brütende Vögel Rücksicht zu nehmen und Nistplätze nicht zu beeinträchtigen.

Wenn ein Hund in seinem Jagdtrieb Nester aufstöbert, stört er die Tiere und greift damit massiv ins Brutgeschäft und in die Aufzucht der Tiere ein. Solche Störungen können dazu führen, dass Nester mit Jungvögeln verlassen werden oder junges Wild von den Elterntieren nicht mehr angenommen wird. Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen außerdem dafür sorgen, dass ihre Tiere die Felder nicht betreten. Schäden auf ausgelegten Folien und frisch bestellten Feldern können als Sachbeschädigungen angezeigt werden.

Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes achten in den nächsten Wochen verstärkt darauf, dass die Felder und Folien nicht beschädigt werden. Damit der Spaziergang für alle entspannt bleibt, sollte die Leine auch selbstverständlich angelegt sein, wenn andere Wegenutzerinnen und -nutzer sichtbar sind. Hinterlassenschaften von Hunden müssen beseitigt werden.