Großraum und Schwertransportkontrolle mit hoher Beanstandungsquote

Die Polizei beim kontrolliern. (Symbolbild)
Die Polizei beim kontrolliern. (Symbolbild)

BAB 61,  Lambsheim – Am Dienstag (28.03.2017) führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 15:00 Uhr mit insgesamt 49 Polizeibeamten der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, eine Schwerverkehrskontrolle auf der BAB 61 in Höhe km 354, auf den gegenüberliegenden Parkplätzen „Auf dem Hahnen“ und „Auf dem Hirschen“ durch.

Das Hauptaugenmerk der Beamten lag auf Großraum- und Schwertransporte. Insgesamt wurden 29 Schwerverkehrsfahrzeuge kontrolliert, von diesen wurden 13 beanstandet.

Insgesamt 6 Fahrzeugführer durften auf Grund falsch gesicherter Ladung, technischer Mängel oder Verstößen gegen die Auflagen bei Großraum- und Schwertransportgenehmigungen nicht weiterfahren.  Ein Sattelzug mit 3 Stahlcoil ( 23 Tonnen) beladen wurde die Weiterfahrt untersagt, da an der Zugmaschine beide Bremsscheiben an der Vorderachse gebrochen waren.  Die Weiterfahrt wurde bis zum Austausch der Bremsscheiben untersagt. Ein Verfallsverfahren wird gegen den Unternehmer eingeleitet.

Ebenso erging es dem Fahrer eines Schwertransports, der eine überbreite Baumaschine geladen hatte. Bei diesem Transport wurden die geforderten Achsabstände gemäß der Genehmigung nicht eingehalten und die erlaubte Breite überschritten. Weiterhin war die Ladungssicherung mangelhaft.

Ein Auto-Transporter, der mit Neufahrzeuge beladen war, durfte nach der Kontrolle erst weiterfahren als die Fahrzeughöhe und –länge den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Hierzu mussten mehrere Fahrzeuge entladen und anschließend neu geordnet auf der Transporteinheit platziert werden.

Weiteren 2 Sattelzügen wurde die Weiterfahrt wegen mangelhafter Ladungssicherung und Überschreitung der Höhe untersagt.

Es wurden 17 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet und 7 Berichte an weitere Kontrollbehörden geschrieben. Drei Fahrer mussten vor Ort wegen der zu erwartenden Geldbuße eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Insgesamt wurden hierbei 385 Euro erhoben. In 3 Fällen wird ein Verfallsverfahren angeregt, um bei der befördernden Firma den Gewinn für diese Fahrt abzuschöpfen, den der so nicht genehmigte Transport eingebracht hätte. Hier kam eine Summe von knapp 5680 Euro zusammen.

Die hohe Beanstandungsquote belegt einmal wieder die Notwendigkeit von solchen Kontrollen durch die Polizei um nachhaltig die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.