Illegale Waffen straffrei abgeben

Ludwigshafen Rathaus - Quelle: Kurt Müller
Ludwigshafen Rathaus - Quelle: Kurt Müller

Ludwigshafen – Die Zahl der sich im Umlauf befindlichen illegalen Waffen soll reduziert werden. Aus diesem Grund erinnert die Stadtverwaltung an die derzeit in Kraft befindliche Waffenamnestie.

Wer etwa durch den Tod eines Angehörigen oder auf sonstige Weise in den illegalen Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition gekommen ist, hat die Möglichkeit, diese ohne Strafe abzugeben.

Der illegale Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bleibt somit straffrei. Die Amnestie umfasst neben Schusswaffen und Munition auch sonstige verbotene Waffen wie beispielsweise Butterflymesser, Totschläger und Schlagringe.

Der Bundestag hat vergangenen Sommer eine einjährige bundesweite Amnestie für den illegalen Waffenbesitz beschlossen. „Das Gesetz sieht eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern“, heißt es in der dazu veröffentlichten Presseerklärung des Bundestages. Dabei handelt es sich um eine bis 6. Juli 2018 befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition. Eine solche Amnestie fand bereits im Jahr 2009 statt. Dabei wurden allein in Rheinland-Pfalz fast 1.700 illegale und mehr als 4.000 erlaubnisfreie Schusswaffen abgegeben. Bei der Regelung handelt es sich folglich um einen sinnvollen Beitrag zur Sicherheit.

Bei Rückfragen zu diesem Sachverhalt hilft von der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein die zuständige Waffenbehörde, Bismarckstraße 29, E-Mail: waffenwesennwr@ludwigshafen.de, Telefon: 0621 504-2985, Telefax: 0621 504-3938 weiter. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall sowie zur Vereinbarung eines Termins zur Waffenabgabe beziehungsweise Waffenabholung unter diesen Kontaktdaten zu melden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Waffen nur in ungeladenem Zustand und nicht zugriffsbereit in verschlossenen Behältnissen befördert werden dürfen. Für die Abholung sowie die Abgabe der Waffen und Munition wird keine Gebühr erhoben.