Einbürgerungsurkunden wurden vergeben

Ludwigshafen Rathaus - Quelle: Kurt Müller
Ludwigshafen Rathaus - Quelle: Kurt Müller

Ludwigshafen – Beigeordneter und Kämmerer Dieter Feid überreicht Einbürgerungsurkunden – Einbürgerungszahl auf hohem Niveau verstetigt

Beigeordneter und Kämmerer Dieter Feid hat am Mittwoch, 13. Dezember 2017, 54 neu eingebürgerte Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener empfangen. Die Menschen aus 20 unterschiedlichen Ländern und eine Person ohne Staatsangehörigkeit bekamen von Dieter Feid bei der Einbürgerungsfeier im Stadtratssaal ihre Urkunden überreicht. Bei den Hauptherkunftsländern der im Jahr 2017 bis heute eingebürgerten Menschen waren die Türkei mit 158, Italien mit 92, Irak mit 61, Polen mit 43 und Griechenland mit 40 Personen am häufigsten vertreten. Das Blechbläserensemble der Städtischen Musikschule umrahmte die Veranstaltung musikalisch.

In Ludwigshafen wurden im Jahr 2017 bisher 795 Personen eingebürgert. Im Vergleich zum vergangenen Jahr 2016 (894 Einbürgerungen) sank die Anzahl der Einbürgerungen zwar, ist aber im landesweiten Vergleich nach wie vor sehr hoch. Die Zahlen belegen auch den Erfolg der Ende 2012 gestarteten Einbürgerungsinitiative der Stadt. Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse und Beigeordneter Dieter Feid haben gemeinsam in den letzten vier Jahren über 13.000 betroffene Menschen angeschrieben, informiert und eingeladen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.

Die 2016 eingebürgerten Menschen stammten aus mehr als 70 Nationen. Mehr als ein Drittel dieser neuen deutschen Staatsangehörigen hatte zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung schon seit mehr als 20 Jahren in Deutschland gelebt. 2015 erhielten 846 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft, 2014 betrug die Zahl der Einbürgerungen 698, 2013 waren es 536 und 2012 betrug die Zahl 488.

„Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bietet vielfältige Unterstützung an für Menschen, die für eine Einbürgerung in Frage kommen und sich für diesen Schritt entscheiden. Ludwigshafen wirbt aktiv für die Einbürgerung und war in den vergangenen Jahren damit erfolgreich“, sagte Beigeordneter und Kämmerer Dieter Feid. Die Stadt sehe es als einen kulturellen Gewinn, wenn Menschen unterschiedlicher Abstammung und Herkunft die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, betonte er. „Ich danke den Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern für ihr großes Engagement“, hob Feid hervor. „Sie unterstützen und beraten mit ihrer Tätigkeit einbürgerungswillige Menschen in Ludwigshafen in vielfältiger Weise und haben maßgeblichen Anteil daran, dass wir auch 2017 wieder so viele Einbürgerungen vornehmen können.“

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Selbst wenn Sie eine oder mehrere der nachfolgenden Voraussetzungen nicht „hundertprozentig“ erfüllen, lassen Sie sich bitte nicht abschrecken! Zu einigen Voraussetzungen sieht das Gesetz Besonderheiten vor, die in Ihrem konkreten Fall womöglich zutreffen. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von dem Team Einbürgerung des Rathauses beraten:

  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben seit acht Jahren beziehungsweise mit deutschem Ehe- oder Lebenspartner/in seit drei Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine bestimmte Art der befristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug).
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Wer „schuldlos“ Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Es sei denn, Sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder gehören einem Staat an, der die Aufgabe Ihrer Staatsangehörigkeit nicht zulässt (z.B. Afghanistan oder Iran).
  • Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro pro Kind.

Das Team Einbürgerung arbeitet mit Terminvergabe, um Wartezeiten zu vermeiden. Ein Termin kann wie folgt vereinbart werden:

  • Telefonnummer unseres Servicecenters: 115
  • Telefax: 0621/504-3472
  • Mail: einbuergerung@ludwigshafen.de
  • Die Anschrift lautet: Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Abteilung Standesamt und Einbürgerung
  • Rathausplatz 20
  • 67059 Ludwigshafen