SPD: Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2004 zwingend notwendig

Straßenbahn Endstelle Oppau
Straßenbahn Endstelle Oppau

Ludwigshafen – „Wir halten die Fortschreibung des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2004 zeitnah für zwingend notwendig.

Und dies auch in Verbindung mit den vorgesehenen ÖPNV-Maßnahmen im Zuge der Baustellenzeit zum Abriss der Hochstraße Nord und dem Bau der Stadtstraße City West“, so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfaktion Hans Mindl.

„Der inzwischen über zwei Jahrzehnte alte Nahverkehrsplan war bisher sicherlich eine gute Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV in unserer Stadt. Aber auf Grund bereits erfolgter und aktueller Entwicklungen, sollen mit der Fortschreibung künftige Bedürfnisse und planerische Leitlinien sowie notwendige umweltrelevante Maßnahmen Berücksichtigung finden“ betont Udo Scheuermann, der baupolitische Sprecher der Fraktion.

Mindl: „Grundsätzliches Ziel der SPD ist es, einen attraktiven und zukunftsfähigen ÖPNV zu realisieren, nicht nur für Ludwigshafen selbst, sondern in Verbindung mit den anderen Städten und Gemeinden in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das heißt, über die Stadtgrenzen hinaus zusammenarbeiten und planen, Verkehrsbeziehungen enden nicht an Stadtgrenzen, sondern sind eng im regionalen Zusammenhang zu sehen. Dies gilt sowohl für ÖPNV, als auch für den den Schienenpersonennahverkehr, die S-Bahn Rhein-Neckar“.

„Auch die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmittel müssen in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft und ihren Niederschlag finden. Es gilt durch sinnvolle Angebote reibungslose Übergänge zu schaffen, z. B. durch Fahrradabstellplätze an Haltestellen, weiteren Fahrradverleihstationen und wenn möglich, Carsharing-Stationen in unmittelbarer Nähe von wichtigen sowie stark frequentierten Haltestellen“, sagt Scheuermann.

Die Erstellung von Nahverkehrsplänen basiert auf dem Nahverkehrsgesetz von Rheinland-Pfalz. Entsprechend sollen die zuständigen Aufgabenträger für den ÖPNV Nahverkehrspläne aufstellen und im Bedarfsfall fortschreiben. „Wir sind der Meinung, dass es nach 14 Jahren erforderlich ist, jetzt seitens der Verwaltung tätig zu werden“, so Mindl abschließend.