Frankenthal, Oppau – Der Prozess beginnt am 5. Februar vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Dienstag, den 5. Februar 2019, 9:30 Uhr, Saal 20, wg. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft legt 64jährigen Mann aus Mannheim zur Last, am 17.10.2016 in Ludwigshafen am Rhein auf dem Gelände der BASF SE fahrlässig eine Explosion herbeigeführt zu haben, wodurch u.a. fünf Menschen getötet und 44 z. T. Menschen schwer verletzt worden seien.

Der Angeklagte habe als Schweißer für ein Subunternehmen auf dem Werksgelände arbeiten ausgeführt. Im Zuge von Arbeiten an einer Rohrleitung, die mit einem leicht entzündlichen Gasabfallgemisch aus Buten befüllt gewesen sei, habe der Angeklagte entgegen vorheriger Anweisung mit einem Trennschleifer einen Schnitt durchgeführt. Hierdurch hätten sich Funken gebildet, die das Gas in der Leitung in Brand gesetzt und in der Folge zur Explosion und hierauf zu weiteren Explosionen geführt hätten.

Vier zur Brandstelle geeilte Feuerwehrleute kamen hierbei ums Leben, ebenso ein Matrose eines Tankmotorschiffes, der sich zur Brandbekämpfung an Land begeben hatte. 11 Personen seien schwer, 33 weitere leicht verletzt worden.

Der Sachschaden belaufe sich auf zwei bis drei Millionen EUR an unmittelbaren und mind. 500 Millionen EUR an mittelbaren Schäden (Produktionsaufall etc.).

Der Angeklagte wurde bei dem Vorfall ebenfalls erheblich verletzt und sei aufgrund durch den Vorfall herbeigerufener psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr arbeitsfähig. Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte deutlich gemacht, dass er den Unfall außerordentlich bedauere. Er könne sich an den genauen Hergang nicht erinnern und sich nicht erklären, wie es zu dem Unfall gekommen sei.

Die Staatsanwaltschaft hat die Vernehmung von 42 Zeugen beantragt und 10 Sachverständige benannt.