Normalerweise ist das Interesse an der Ortsbeiratssitzung eher zurückhaltend. Doch dieses Mal ging es um ein Reizthema, das alle Bürger im Ortsbezirk bewegt. Die Liste der sog. engen Strassen. Eine Liste die von der Feuerwehr aufgestellt wurde, um aufzuzeigen an welchen Stellen es zu gefährlichen Zeitverzögerungen bei einem Einsatz kommen kann.
Beigeordneter Andreas Schwarz unter anderem zuständig für Verkehr erläuterte mit Bereichleiterin Edeltraud Heller-Andor die Maßnahmen der Stadtverwaltung.
Zusätzlich wurde klargestellt, dass auch die Eckenparker konsequenter verfolgt werden.
Nachfolgend die Liste “Enge Strassen” und die Maßnahmen
Ortsteil Oppau
Gabelsbergerstrasse
Einfahrt Halteverbot vor dem Anwesen Karolinenstrasse 24 in der Gabelsbergerstrasse, Wegfall 2 Parkplätze
Gutenbergstrasse
Halteverbot auf 10m vor dem Anwesen Gutenbergstrasse 1. Wegfall 1 Parkplatz
Vor Gutenbergstrasse 12 Halteverbot auf 10m Länge wegen Einfahrt von Karolinenstrasse kommend. Wegfall 2 Parkplätze
Kurt-Schumacherstrasse vor Anwesen Nr. 62 und 64 Änderung der Beschilderung auf absolutes Halteverbot. Nur so kann die Feuerwehr ein- und ausfahren. Wegfall 3 Parkplätze. Ebenfalls vor Anwesen 21 Halteverbot auf 10m. Wegfall 1 Parkplatz
Karolinenstrasse
Halteverbot vor Anwesen Nr. 40 und 42. Wegfall 2 Parkplätze
Neckarstrasse / Edigheimerstrasse Herstellung einer Entwicklungsfläche
Halteverbot und Wegfall von 2 Parkplätzen vor Edigheimerstrasse 58 in der Nansenstrasse.
Steinbachstrasse
Halteverbot vor Anwesen Kirchenstrasse 75. Wegfall 2 Parkplätze.
August-Bebel-Strasse 2-6
Im engen Teilbereich ist Halteverbot auf 15 m notwendig damit die Feuerwehr vorbeifahren kann. Wegfall 3 Parkplätze
Zeppelinstrasse
Halteverbot vor Anwesen August-Bebel-Strasse 24 und 26. Wegfall 2 Parkständen und 1 Parkplatz kurz vor der Einmündung Gabelsbergerstrasse notwenig für die Feuerwehr.
Wilhelmstrasse
Die Wilhelmstrasse soll 2019 als verkehrsberuhigter Bereich unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung ausgebaut werden, sodass derzeit keine Maßnahmen getroffen werden müssen.
Ortsteil Edigheim
Gunterstrasse
Halteverbot vor den Anwesen 36 unter Wegfall von 3 Parkplätzen
Badgasse 1-11
Halteverbot beidseits unter Wegfall von 8 der 16 Parkplätzen damit die Feuerwehr aus Richtung Bürgermeister-Fries-Strasse ein- und weiterfahren kann.
Langgasse
Halteverbot von der Untergasse kommend beidseits erforderlich. Vor dem Anwesen Langgasse 8 und 8a und gegenüber ist eine Entwicklungsfläche für die Feuerwehr mit Halteverbot erforderlich. Vor der Einmündung Langgasse ist auf der linken Seite noch Halteverbot zusätzlich zum gegenüberliegenden Verkehrszeichen erforderlich. Wegfall von 4 der insgesamt 15 Parkmöglichkeiten
Silbergasse
Im Bereich der Nr. 13 ist beidseits Halteverbot notwendig. Es fallen 3 Parkplätze weg. 10 Parkmöglichkeiten bleiben erhalten.