Privater Kommentar von Gregory Scholz (SPD)

Wie unter anderem der Spiegel berichtet, hält die Bundesregierung eine Tracing-App für „einen ganz zentralen Baustein“ im Kampf gegen die Pandemie. Auf Spiegel-online heißt es dazu schon am 06.04.20: Das Ziel dieser „Corona-App“ sei es, „möglichst viele Kontaktpersonen von Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, zeitnah und anonym über ihr Risiko zu informieren“.

Das klingt zunächst einmal gut.

Inzwischen ist aber längst eine Diskussion darüber entbrannt, ob der Datenschutz an dieser Stelle wirklich gewahrt ist. Das ist eine wichtige und richtige Diskussion.

Denn die Privatsphäre muss gewährleistet sein!

Für mich als Laie heißt das aber, dass ich ohnehin niemals genau werde beurteilen können, ob hier wirklich die höchstmögliche Datensicherheit gewährleistet ist. Und ich wage zu behaupten, dass es den meisten Bürgerinnen und Bürgern genauso gehen wird. Man erwartet von uns Vertrauen.

In einer Zeit in der aber gleich mehrere Grundrechte zum Schutze der Gesundheit außer Kraft gesetzt werden, wie beispielsweise das Versammlungsrecht und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ist Vertrauen in eine App und darin, dass sie nicht doch massiv in meine Privatsphäre eintaucht, nicht genug. Zumal ich behaupte, dass auch die allermeisten Politiker keine Experten auf diesem Gebiet sind und auch nicht gänzlich durchschauen können, ob diese App nicht auch missbraucht werden kann. Kontrolle durch das Parlament ist hier also schwierig.

Daher:

1) Die Bürgerinnen und Bürger müssen selbst die Kontrolle behalten. Eine solche App darf daher niemals gesetzlich vorgeschrieben werden, wie Gesundheitsminister Spahn dies schon vor mehreren Wochen angedacht hat. Diese App muss freiwillig sein und zwar wirklich freiwillig!

Das bedeutet, dass es nicht Bedingung sein kann, diese App zu besitzen, um eine Behörde oder ein Geschäft zu betreten. Wenn man diese App haben muss, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist es eben nur noch eine scheinbare Freiwilligkeit. Das darf nicht sein!

2) Alle Einschränkungen der Grundrechte müssen nach der Krise zurückgenommen werden. Die Bundesjustizministerin hat dies ausdrücklich versprochen.

Für die App heißt das: Alle gespeicherten Daten müssen nach Corona wieder komplett gelöscht werden. Und die App muss unwiderruflich verschwinden!